Vorrangig berücksichtigt werden Bewerbungen, in denen der Bewerber und der Befürworter ausdrücklich versichern, dass von anderer Seite (z.B. Eltern / Lebenspartner / Institut) keine Unterstützung möglich ist, dass die beantragten Mittel einer finanziellen Notlage des Bewerbers abhelfen und damit als Unterstützung für den angestrebten Abschluss unerlässlich sind. Geht es um Promotionsförderung, sollte der Bewerber das 28. Lebensjahr zu Beginn seiner Promotion nicht überschritten haben. Stipendien zum Studium für einen Hochschulabschluss oder eine das Studium begleitende Promotion vergibt die FAZIT-STIFTUNG grundsätzlich nicht. Die Antragsunterlagen werden bei Ablehnung nicht zurückgeschickt, sondern drei Monate nach Absagedatum vernichtet. Bewerbung "Promotionsstipendium"Für eine Bewerbung um ein Promotionsstipendium der FAZIT-STIFTUNG ist Folgendes notwendig: Download Merkblatt "Promotionsstipendium" Bewerbung "Stipendium für Journalistenschulen" Für eine Bewerbung um ein Stipendium für die Ausbildung an einer Journalistenschule bzw. im journalistischen Bereich ist Folgendes notwendig: Download Merkblatt "Stipendium Journalistenschulen" Bewerbung "Druckkostenzuschüsse" Für eine Bewerbung um einen Druckkostenzuschus der FAZIT-STIFTUNG zu einer Dissertation ist Folgendes notwendig: Download Merkblatt "Druckkostenzuschüsse" Bewerbung "Reisekostenzuschüsse" Für eine Bewerbung um einen Reisekostenzuschuss der FAZIT-STIFTUNG im Rahmen einer Promotion ist Folgendes notwendig: Download Merkblatt "Reisekostenzuschüsse" Bewerbung "Projekte" Für eine Bewerbung um eine Projektförderung der FAZIT-STIFTUNG ist Folgendes notwendig: FAQ zur Bewerbung Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Förderungen.
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